Schutzklassen nach
EN 20344 ![]()
Grundanforderungen und Prüfverfahren für Sicherheitsschuhe, Schutzschuhe und Berufsschuhe
EN 20347![]()
Spezifikation für Berufsschuhe. Diese haben eine allgemeine Schutzfunktion, jedoch bestehen hier keine Mindestanforderungen an eine Zehenschutzkappe.
EN 20345![]()
Spezifikation für Sicherheitsschuhe: wie EN 20347, jedoch mit Zehenschutzkappen welche einer Prüfenergie von mindestens 200 Joule standhalten müssen.
Schutzklasse S1
- Stahlkappe
Bereiche in denen die Einwirkung von Feuchtigkeit nicht zu erwarten ist.
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Schutzklasse S1p
- Stahlkappe
- Stahlsohle
Bereiche in denen die Einwirkung von Feuchtigkeit nicht zu erwarten ist und die Gefahr des Eintretens spitzer und scharfer Gegenstände besteht.
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Schutzklasse S2 
- Stahlkappe
Bereiche in denen die Einwirkung von Feuchtigkeit zu erwarten ist.
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Schutzklasse S3
- Stahlkappe
- Stahlsohle
Bereiche in denen die Einwirkung von Feuchtigkeit zu erwarten ist und die Gefahr des Eintretens spitzer und scharfer Gegenstände besteht.
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Schutzklasse S4
- Stahlkappe
- wasserdicht
Bereiche in denen die Einwirkung von Flüssigkeit, Nässe und Schmutz gegeben ist.
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Schutzklasse S5
- Stahlkappe
- Stahlsohle
- wasserdicht
Bereiche in denen die Einwirkung von Flüssigkeit, Nässe und Schmutz gegeben ist und die Gefahr des Eintretens spitzer und scharfer Gegenstände besteht.
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Sicherheitsmerkmale
Stoßfestigkeit von 200 J. | |
Durchtrittsicherheit der Sohle. Minimum 11.000 N | |
Ölfeste Sohle | |
Energieabsorption im Fersenbereich. Minimum 20 J | |
Antistatisch. Elektrischer Wiederstand: 100 kOhm - 1000 MOhm | |
Gegen Wasser resistentes Obermaterial, Wasserdicht 60 Min. | |
Gefütterte Schuhe | |
Für Arbeiten mit Kettensägen zugelassen (Klasse 2) | |
SRC = rutschhemmend nach Stufe C | |
